Sonderfolge Medizinrecht: Was dürfen Ärztinnen und Ärzte im Internet und was auch nicht? I 46

Shownotes

  • Sebastian Vorberg, Fachanwalt für Medizinrecht, Vorstandssprecher Bundesverband Internetmedizin, CEO QuR.digital klärt auf.
  • Was ist das Heilmittelwerbegesetz?
  • Was dürfen Ärztinnen und Ärzten im Internet und was nicht?
  • Was ist der Unterschied zwischen Information und Werbung?
  • Fallbeispiel 1: Fachwissen im Podcast weitergeben? Erlaubt oder nicht erlaubt?
  • Fallbeispiel 2: Instagram-Kanal als Ärztin oder Arzt. Erlaubt oder nicht?
  • Fallbeispiel 3: Schönheitschirurg präsentiert Vorher und Nachher Bilder von PatientInnen.
  • Fallbeispiel 4: Onlinekurs zur Kinderwunschbehandlung. Darf man das mit auf seiner Praxiswebseite anbieten?
  • Fallbeispiel 5: Blogartikel von der Praxiswebseite auf Facebook teilen? Erlaubt oder nicht erlaubt. -Fallbeispiel 6: Darf man Google oder Jameda Bewertungen auf der eigenen Praxiswebseite einbinden?
  • Fallbeispiel 7: Darf man als Ärztin oder Arzt seine Meinung verbreiten?
  • Was sind Abmahnvereine?
  • Was wünscht sich Herr Vorberg von den Ärztinnen und Ärzten?

Podcast von Herrn Vorberg.

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